Steckleiteraufzug GEDA Lift 250 Comfort
Der Einsatz von Schrägaufzügen überzeugt durch einfache Montage, geringen Zeitaufwand und eine kraftsparende Arbeitsweise. Mit einem verstärkten Leiterprofil können GEDA Schrägaufzüge Nutzlasten von bis zu 250 kg über eine Höhe von 30 m transportieren – Sanierungen an der Außenfassade und im Innenausbau waren noch nie so einfach. Wir empfehlen die Montage über ein Gerüst. Der einstufige Comfortlift ist besonders für geringe Höhen geeignet.
Du kannst diesen Typ Steckleiterlift neben anderen Steckleiterlifttypen in unserem Online-Shop kaufen.
Materialtransport: 250 kg
Förderhöhe: 30 m
Leitersystem: Steckleiter
Aufbautyp: schräg oder senkrecht
Transporttyp: 1-stufig
Transportmittel: Universalpritsche oder Schubkarrenbühne
Stromanschluss: 1.3 kW / 230 V / 50 Hz / 16 A
Es gelten unsere Allgemeinen Mietbedingungen
Die Montage des Mietgerätes an der Rüstung setzt die Freigabe des Gerüstbauers voraus. Der Mieter hat vor Gestellung des Bauaufzuges die Freigabe vom Rüster zu erhalten bzw. holt diese vor Inbetriebnahme ein!
Gestellung vor Gerüst mit Leitergang bzw. Treppenturm mit Zugang zum Montageort ist zwingend notwendig. Der Mehraufwand (extra Sicherung der Mitarbeiter und erschwerte Montage bei der Mastbefestigung) bei Modultürmen oder Gerüsten ohne Leitergang bzw. Treppentürmen mit Zugang zum Montageort wird zusätzlich berechnet.
Reinigung nach Zeitaufwand bei grober Verschmutzung, Maschinenbruchversicherung mit Selbstbeteiligung 1.500,00 €. Das Gerät wird im einwandfreien Zustand übergeben. Für die Einweisung in die Bedienung des Gerätes muss ein Mitarbeiter Ihrer Firma vor Ort sein, der im Anschluss zum Maschinenführer ernannt wird. Kann keine Einweisung stattfinden, kann das Mietgerät nicht zur Nutzung freigegeben werden.
Die Sicherung des Aufzuges am Gebäude bzw. am Gerüst und alle behördlichen Genehmigungen für die Stellung des Gerätes am Standort obliegt dem Mieter. Gestellungsfreigabe durch den Mieter wird erteilt.
Rechnungskürzungen ohne vorherige Absprache werden von uns grundsätzlich nicht anerkannt.
Freimeldungen müssen schriftlich durch den Kunden erfolgen und gelten als Nachweis. Das Mietgerät muss zu dem Zeitpunkt der Freimeldung zugänglich sein. Ansonsten verlängert sich die Mietzeit dementsprechend.