Zahnstangenaufzug GEDA 300 Z
Entdecke den kompakten und robusten GEDA 300 Z – der perfekte Partner deiner Baustellenprojekte für einen effizienteren Transport von Gerüstelementen, Werkzeug und anderem Baumaterial! Erleichtere deinen Arbeitstag durch die leichten 2 m Alu-Mastelemente, welche von einer einzelnen Person aufgebaut werden können und sichern Sie zusätzlich den bequemen Zugang zur Lastbühne mit der praktischen Be- und Entladerampe. Mit seinem um 90 Grad schwenkbaren Fahrkorb ermöglicht der GEDA 300 Z einen sicheren Übergang und ein bequemes Be- und Entladen. Mit dem GEDA 300 Z bleibst du auf der Baustelle flexibel. Wir bieten in unserem Mietpark ausschließlich die Variante mit 400 V 16 A an. Der GEDA 300 Z bietet damit eine optimale Anpassbarkeit an dein Projekt!
Du kannst diesen Typ Zahnstangenbauaufzug neben anderen Zahnstangenbauaufzugstypen bei uns im Online-Shop als Investitionsgut anfragen.
Es gelten unsere Allgemeinen Mietbedingungen
Wir bitten – kurz vor der Fertigstellung des Gerüstes – um eine Baustellenbesichtigung, an der auch zwingend der Gerüstbauer oder eine Vertretung anwesend sein muss. Bei der Baustellenbesichtigung wird der Aufstellungsort für das Mietgerät in Absprache mit der Gerüstbaufirma bestimmt. Die Montage des Mietgerätes an der Rüstung setzt die Freigabe des Gerüstbauers voraus. Der Mieter hat vor Gestellung des Bauaufzuges die Freigabe vom Rüster zu erhalten bzw. holt diese vor Inbetriebnahme ein!
Gestellung vor Gerüst mit Leitergang bzw. Treppenturm mit Zugang zum Montageort ist zwingend notwendig. Der Mehraufwand (extra Sicherung der Mitarbeiter und erschwerte Montage bei der Mastbefestigung) bei Modultürmen oder Gerüsten ohne Leitergang bzw. Treppentürmen mit Zugang zum Montageort wird zusätzlich berechnet.
Reinigung nach Zeitaufwand bei grober Verschmutzung, Maschinenbruchversicherung mit Selbstbeteiligung 2.500,00 €. Das Gerät wird im einwandfreien Zustand übergeben. Für die Einweisung in die Bedienung des Gerätes muss ein Mitarbeiter Ihrer Firma vor Ort sein, der im Anschluss zum Maschinenführer ernannt wird. Kann keine Einweisung stattfinden, kann das Mietgerät nicht zur Nutzung freigegeben werden.
Die Sicherung des Aufzuges am Gebäude bzw. am Gerüst und alle behördlichen Genehmigungen für die Stellung des Gerätes am Standort obliegt dem Mieter. Gestellungsfreigabe durch den Mieter wird erteilt.
Rechnungskürzungen ohne vorherige Absprache werden von uns grundsätzlich nicht anerkannt.
Freimeldungen müssen schriftlich durch den Kunden erfolgen und gelten als Nachweis. Das Mietgerät muss zu dem Zeitpunkt der Freimeldung zugänglich sein. Ansonsten verlängert sich die Mietzeit dementsprechend.